Als Heilpraktikerin darf ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ich erstelle Ihnen deshalb eine private Rechnung, wobei ich mich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) orientiere.
Falls Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung haben, können Sie die Kosten bei diesen Versicherungen geltend machen. Ich weise aber darauf hin, dass Honorare unabhängig von Erstattungen durch private Kassen oder Beihilfestellen fällig sind. Eine detaillierte Preis- und Leistungsliste finden Sie unter dem Menüpunkt „Wissensdatenbank“.
