Bei der Rechnungsstellung orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Längere homöopathische Sitzungen werden nach Zeitaufwand berechnet (2.1 GebüH).
Gebühr | Behandlung | Preis in Euro |
1.0 | Eingehende Erstuntersuchung | 26,00 € |
2.0 | Erstanamnese (Klassische Homöopathie) Kinder: | 150,00 € / 180,00 € |
Erstanamnese (Klassische Homöopathie) Erwachsene: (je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad) |
180,00 € / 200,00 € / 250,00 € | |
3.0 | kurze telef. Information, Wiederholungsrezept | 8,00 € |
4.0 | eingehende Beratung, Folgetermin | 40,00 € / 53,00 € / 70,00 € |
5.0 | eingehende Beratung, telefonisch | 22,00 € |
7.0 | Beratung zwischen 20 und 7 Uhr · Zuschlag von | 10,00 € |
8.0 | Beratung an Sonn- und Feiertagen · Zuschlag von | 10,00 € |
9.1 | Hausbesuch bei Tag | 63,00 € |
11.3 | Individueller Diätplan | 44,00 € |
12.1 | Urinuntersuchung | 5,30 € |
25.4 | Quaddelbehandlung (Injektion s.c./i.c.) | 12,50 € |
20.3 | Fußreflexzonenmassage | 35,00 € |
20.5 | Entspannungsmassage | 26,00 € |
21.1 | Farbakupunktur, -bestrahlung | 17,00 € |
30.1b | Ohrkerzenbehandlung | 35,00 € |
Heilpraktiker können nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ich erstelle deshalb eine Privatrechnung, wobei diese Leistungsliste Grundlage der mit Ihnen getroffenen Honorarvereinbarung ist.
Ich weise darauf hin, dass Honorare unabhängig von eventuellen Erstattungen durch private Kassen oder Beihilfestellen fällig sind.
Falls Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie mich an!
Homöopathie in Aktion
Gerade in Fällen, wenn eine Behandlung dringend gebraucht wird, fehlt es oft an den nötigen finanziellen Mitteln.
Damit eine Behandlung trotzdem stattfinden kann, habe ich mich entschlossen, für die Stiftung Homöopathie in Aktion zu arbeiten.